§ 4 K-ABG

K-ABG - Kärntner Agrarbehördegesetz – K-ABG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in

der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in

der weiblichen Form.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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