Art. 12 JN

JN - Jurisdiktionsnorm

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

§ 53 Jurisdiktionsnorm in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 126/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft und ist auf Verfahren anzuwenden, bei denen die Klage nach dem 31. Dezember 2013 eingebracht wurde.

In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.9999
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