§ 92b JN

JN - Jurisdiktionsnorm

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Streitigkeiten wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts in einem elektronischen Kommunikationsnetz können auch bei dem Gericht angebracht werden, in dessen Sprengel das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht.

In Kraft seit 01.05.2022 bis 31.12.9999
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