Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Bei den Landes- und Handelsgerichten sowie den Oberlandesgerichten entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter.
In Kraft seit 01.05.2011 bis 31.12.9999
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