§ 4 JN

JN - Jurisdiktionsnorm

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Gegen die in erster Instanz von den Landesgerichten, sowie von den Handelsgerichten gefällten Urtheile und Beschlüsse geht der Rechtsgang in zweiter Instanz (Berufung, Recurs) an die Oberlandesgerichte, und in dritter Instanz (Revision, Recurs) an den Obersten Gerichtshof.

In Kraft seit 01.03.1993 bis 31.12.9999
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