Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.03.2025
(1)Absatz einsUnter sinngemäßer Anwendung der §§ 189 bis 243 des Unternehmensgesetzbuchs ist ein Jahresabschluss zu erstellen; dafür ist die Justizbetreuungsagentur wie eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinn des § 221 Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch zu behandeln. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss unverzüglich dem Abschlussprüfer (Abs. 2) vorzulegen.Unter sinngemäßer Anwendung der Paragraphen 189 bis 243 des Unternehmensgesetzbuchs ist ein Jahresabschluss zu erstellen; dafür ist die Justizbetreuungsagentur wie eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinn des Paragraph 221, Absatz eins, Unternehmensgesetzbuch zu behandeln. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss unverzüglich dem Abschlussprüfer (Absatz 2,) vorzulegen.
(2)Absatz 2Der Abschlussprüfer ist für jedes Geschäftsjahr über Vorschlag des Aufsichtsrats durch die Bundesministerin für Justiz zu bestellen. Er hat den Jahresabschluss unter sinngemäßer Anwendung der §§ 268 bis 276 Unternehmensgesetzbuch zu prüfen und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen.Der Abschlussprüfer ist für jedes Geschäftsjahr über Vorschlag des Aufsichtsrats durch die Bundesministerin für Justiz zu bestellen. Er hat den Jahresabschluss unter sinngemäßer Anwendung der Paragraphen 268 bis 276 Unternehmensgesetzbuch zu prüfen und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen.
(3)Absatz 3Der von der Bundesministerin für Justiz festgestellte Jahresabschluss ist in den Bundesrechnungsabschluss aufzunehmen (§ 98 Abs. 2 Z 5 Bundeshaushaltsgesetz, BGBl. Nr. 213/1986) und in ungekürzter Form beim Firmenbuch einzureichen; § 278 Abs. 1 erster Satz Unternehmensgesetzbuch ist anzuwenden.Der von der Bundesministerin für Justiz festgestellte Jahresabschluss ist in den Bundesrechnungsabschluss aufzunehmen (Paragraph 98, Absatz 2, Ziffer 5, Bundeshaushaltsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,) und in ungekürzter Form beim Firmenbuch einzureichen; Paragraph 278, Absatz eins, erster Satz Unternehmensgesetzbuch ist anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.9999
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