Anl. 1 JB-VOLuFw 2008

JB-VOLuFw 2008 - Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Sicherheitsabstand beim Fällen

Die Durchführung der Fällung nach der Variante mit mehreren Personen im Gefahrenbereich darf ohne Anleitung (z. B. in forstlichen Ausbildungsstätten oder bei innerbetrieblicher Ausbildung) nur von geübten/ausgebildeten Forstfacharbeitern/Forstfacharbeiterinnen ausgeführt werden.

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Jeder Arbeitnehmer/Jede Arbeitnehmerin macht in diesem Falle seinen Stamm und Rückweiche (Fluchtweg) frei und bestimmt die Fällrichtung. Dabei kann eine Absprache mit dem Arbeitskollegen/der Arbeitskollegin erforderlich sein.

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Ein Arbeiter/Eine Arbeiterin beginnt mit der Fällung, welche er/sie im Regelfalle alleine durchführt. Vor dem Beginn der Fällung (Ansetzen des ersten Fällschnittes) haben sich die Mitglieder der Arbeitspartie im Umkreis einer halben Baumlänge (höchstens 15 Meter) in sicherer Position aufzuhalten und dabei folgende Funktionen zu erfüllen:

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Die sichere Position (Rückweiche) soll die Gefährdung von herabfallenden Ästen, das Hoch-, Seitwärtsschnellen und Zurückrutschen des Stammes ausschließen. Das heißt in der Regel Aufenthalt außerhalb des Kronendaches, vom Stammfuß seitlich bis schräg, aber nicht weiter als 15 Meter entfernt. Aufgabe der Mitglieder: Überwachung der Fällung, Beobachtung der Krone des zu fällenden Baumes, Warnung des Fällers vor allen auftretenden Gefahren.

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In Ausnahmefällen Mithilfe bei der Fällung, beispielsweise beim Keilen von schwierigen Bäumen (beim Zufallbringen von Hängern und dergleichen).

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Beobachtung des Gefahrenbereiches (sollte sich jemand nähern, ist die sofortige Unterbrechung der Fällung zu veranlassen).

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Ab dem Warnruf „Baum fällt!“, welcher rechtzeitig zu geben ist (spätestens vor dem Fällschnitt, noch vor dem Umkeilen), ist das Hauptaugenmerk auf die Krone des zu fällenden Baumes und bei Bedarf der benachbarten Kronen zu richten.

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ArbeitnehmerInnen können den Gefahrenbereich vor Beginn der Fällarbeit verlassen – wenn ihre Anwesenheit bei der Fällung nicht erforderlich ist –, um beispielsweise Motorsägeninstandsetzungsarbeiten durchzuführen, aber auch, um den Gefahrenbereich von außen abzusichern.

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Hat jedes Mitglied der Arbeitspartie einen Baum gefällt, beginnen alle gleichzeitig – wenn dies auf Grund der Gegebenheiten möglich ist – mit den weiteren notwendigen Arbeiten.

Sofern das Grundprinzip beibehalten wird, sind Abweichungen möglich, wenn die Umstände diese sinnvoll erscheinen lassen.

Variante: Fällung mehrer Bäume nacheinander durch die Arbeitsgruppe

1

= Schwenkbereich der Motorsäge; Kronenprojektionsfläche: Gefährdung durch herabfallende Äste

2

= Im Bereich der gewählten Rückweiche ist ein Aufenthalt weiterer Personen möglich

3

= Gefährlichster Bereich: 15 Meter bis halbe Baumlänge

4

= Gefahrenbereich: eineinhalb- bis zweifache Baumlänge

 

Ablauf der Arbeitsschritte:

Baum beurteilen,

Fällrichtung und Rückweiche bestimmen,

Arbeitsplatz und Rückweiche freimachen,

Fällung nacheinander,

Aufarbeitung beginnt erst, wenn kein weiterer Baum zur Fällung vorbereitet wurde.

In Kraft seit 01.10.2008 bis 31.12.9999
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