Intelligente Verkehrssysteme werden vorrangig in folgenden Bereichen eingeführt:
1.Ziffer einsOptimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten;
2.Ziffer 2Kontinuität der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Frachtmanagement;
3.Ziffer 3IVS-Anwendungen für die Straßenverkehrssicherheit;
4.Ziffer 4Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur.
In Kraft seit 31.03.2013 bis 31.12.9999
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