Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden
1. | Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung oder einer vorsätzlichen strafgesetzwidrigen Unterlassung und | |||||||||
2. | Verbindlichkeiten, die nur aus Verschulden des Schuldners unberücksichtigt geblieben sind, | |||||||||
nicht berührt. |
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