Für einen Pensionsinvestmentfonds ist der Erwerb derivativer Produkte gemäß § 73 nur zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens zulässig. Für einen Pensionsinvestmentfonds ist der Erwerb derivativer Produkte gemäß Paragraph 73, nur zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens zulässig.
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