Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.01.2025
Für einen Pensionsinvestmentfonds ist der Erwerb derivativer Produkte gemäß § 73 nur zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens zulässig.
In Kraft seit 01.09.2011 bis 31.12.9999
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