Anl. 2 ImmoInvFG

ImmoInvFG - Immobilien-Investmentfondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Schema B

Schema für die Informationen über den Immobilienfonds, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen

1.

Vermögensstand

-

Wertpapiere

-

Immobilien und immobiliengleiche Rechte

a)

Lage und regionale Verteilung

b)

Größe

c)

Errichtungsjahr

d)

Anschaffungsjahr

e)

Anschaffungskosten, getrennt nach Kaufpreis und Nebenkosten, oder Herstellungskosten

f)

Vermietbare Flächen

g)

Art der Betriebskostenverrechnung

h)

Summe der Kosten durchgeführter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen

i)

Summe der Kosten geplanter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen

j)

Kosten der Verwaltung, soweit sie nicht unter Betriebskosten verrechnet wurden

k)

Baubehördliche Auflagen, sofern für die Wertermittlung von Bedeutung

l)

Bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind

m)

Feuerversicherung, deren Versicherungssumme und Deckungsgrad

n)

gewählte Bewertungsansätze

-

Bankguthaben

-

Sonstiges Vermögen

-

Vermögen insgesamt

-

Verbindlichkeiten

-

Nettobestandswert

2.

Anzahl der umlaufenden Anteile

3.

Nettobestandswert je Anteil

4.

Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen

a)

Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind

b)

Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden samt folgenden zusätzlichen Angaben:

-

es ist je eine Gliederung nach geeigneten Kriterien für den Immobilienfonds (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geographischen Kriterien, nach Devisen usw.) nach prozentuellen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen; für jeden vorstehend bezeichneten Vermögensgegenstand ist ein Anteil am Gesamtvermögen des Fonds sowie die Emissionswährung, die Nominalverzinsung (soweit vorhanden), der Wertpapierkurs und der Währungskurs anzugeben

-

Angaben der Veränderungen in der Zusammensetzung des Vermögensbestandes während des Berichtszeitraumes

5.

Angaben über die Entwicklung des Vermögens des Immobilienfonds während des Berichtszeitraumes, die Folgendes umfassen:

-

Erträge aus Anlagen

-

sonstige Erträge

-

Aufwendungen für die Verwaltung

-

Aufwendungen für die Depotbank

-

sonstige Aufwendungen und Steuern/Gebühren

-

Nettoertrag

-

Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge

-

Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung

-

Mehr- oder Minderwert der Anlagen

-

etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Immobilienfonds berühren

6.

Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre, wobei zum Ende jedes Rechnungsjahres Folgendes anzugeben ist:

-

Fondsvermögen

-

Errechneter Wert je Anteil (Rechenwert)

-

Wertentwicklung in Prozent

-

bisher ausgewiesene Erträge

7.

Angabe des Betrages der bestehenden Verbindlichkeiten aus von der Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien für den Immobilienfonds im Berichtszeitraum getätigten Geschäften, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist

8.

Ausschüttung je Anteil

9.

Steuerliche Behandlung des Anteilscheines unter der Annahme,

dass der Anteilinhaber den Anteil während des gesamten Geschäftsjahres des Fonds besessen hat.

In Kraft seit 01.09.2003 bis 31.12.9999
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