Schema C
Schema für den vereinfachten Prospekt
1. | Kurzdarstellung des Immobilienfonds | |||||||||
– Datum seiner Gründung | ||||||||||
– die verwaltende Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien – (gegebenenfalls) Angaben über externe Beraterfirmen – (gegebenenfalls) Angaben über Unternehmen, an die delegiert | ||||||||||
wurde | ||||||||||
– Depotbank | ||||||||||
– Abschlussprüfer | ||||||||||
– den Immobilienfonds anbietende Finanzgruppe (zB ein Kreditinstitut) | ||||||||||
2. | Anlageinformationen | |||||||||
– Kurzdefinition des Anlageziels/der Anlageziele des Immobilienfonds (zB Immobilienspezialisierung nach geografischen Kriterien und/oder Immobilienarten) | ||||||||||
– Anlagestrategie des Immobilienfonds und kurze Beurteilung des Risikoprofils des Immobilienfonds | ||||||||||
– bisherige Wertentwicklungen des Immobilienfonds und ein Warnhinweis, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indiz für die zukünftige Wertentwicklung ist – derartige Informationen können in den Prospekt eingefügt oder angehängt werden | ||||||||||
– Profil des typischen Anlegers, für den der Immobilienfonds | ||||||||||
konzipiert ist | ||||||||||
3. | Wirtschaftliche Informationen | |||||||||
– Geltende Steuervorschriften | ||||||||||
– Ein- und Ausstiegsprovisionen | ||||||||||
– etwaige sonstige Provisionen und Gebühren, wobei danach zu | ||||||||||
unterscheiden ist, welche vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und welche aus dem Sondervermögen des Immobilienfonds zu zahlen sind | ||||||||||
4. | Den Handel betreffende Informationen | |||||||||
– Art und Weise des Erwerbs der Anteile | ||||||||||
– Art und Weise der Veräußerung der Anteile | ||||||||||
– Häufigkeit und Ort sowie Art und Weise der Veröffentlichung | ||||||||||
bzw. Zurverfügungstellung der Anteilspreise | ||||||||||
5. | Zusätzliche Informationen | |||||||||
– Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt | ||||||||||
sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsschluss angefordert werden können | ||||||||||
– zuständige Aufsichtsbehörde | ||||||||||
– Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.), | ||||||||||
bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können, | ||||||||||
– Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospekts |
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