Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Schema C Schema für den vereinfachten Prospekt
1.Ziffer einsKurzdarstellung des Immobilienfonds– Datum seiner Gründung– die verwaltende Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien – (gegebenenfalls) Angaben über externe Beraterfirmen – (gegebenenfalls) Angaben über Unternehmen, an die delegiertwurde– Depotbank– Abschlussprüfer– den Immobilienfonds anbietende Finanzgruppe (zB ein Kreditinstitut)
2.Ziffer 2Anlageinformationen– Kurzdefinition des Anlageziels/der Anlageziele des Immobilienfonds (zB Immobilienspezialisierung nach geografischen Kriterien und/oder Immobilienarten)– Anlagestrategie des Immobilienfonds und kurze Beurteilung des Risikoprofils des Immobilienfonds– bisherige Wertentwicklungen des Immobilienfonds und ein Warnhinweis, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indiz für die zukünftige Wertentwicklung ist – derartige Informationen können in den Prospekt eingefügt oder angehängt werden– Profil des typischen Anlegers, für den der Immobilienfondskonzipiert ist
3.Ziffer 3Wirtschaftliche Informationen– Geltende Steuervorschriften– Ein- und Ausstiegsprovisionen– etwaige sonstige Provisionen und Gebühren, wobei danach zuunterscheiden ist, welche vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und welche aus dem Sondervermögen des Immobilienfonds zu zahlen sind
4.Ziffer 4Den Handel betreffende Informationen– Art und Weise des Erwerbs der Anteile– Art und Weise der Veräußerung der Anteile– Häufigkeit und Ort sowie Art und Weise der Veröffentlichungbzw. Zurverfügungstellung der Anteilspreise
5.Ziffer 5Zusätzliche Informationen– Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospektsowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsschluss angefordert werden können– zuständige Aufsichtsbehörde– Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.),bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können,– Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospekts
In Kraft seit 01.01.2007 bis 31.12.9999
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