Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Verweisungen
§ 7. Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
In Kraft seit 01.10.2008 bis 31.12.9999
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