Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Inkrafttreten
§ 6. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie ist auch auf Investitionen anzuwenden, die ein Betreiber vor ihrem Inkrafttreten aufgewendet hat.
In Kraft seit 01.10.2008 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 IKVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 IKVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 IKVO