Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Inkrafttreten
§ 6. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie ist auch auf Investitionen anzuwenden, die ein Betreiber vor ihrem Inkrafttreten aufgewendet hat.
In Kraft seit 01.10.2008 bis 31.12.9999
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