§ 40 IESG

IESG - Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

§ 13e tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

In Kraft seit 07.08.2020 bis 31.12.9999
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