§ 14 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019 tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft. Paragraph 14, Absatz 6, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2019, tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft.
In Kraft seit 30.10.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 39 IESG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 39 IESG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 39 IESG