Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung sind die im § 18 der HBV 2009 angeführten Prüfstellen für Aufzüge zu betrauen.
In Kraft seit 20.10.2016 bis 31.12.9999
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