§ 18 GütbefG

GütbefG - Güterbeförderungsgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Bestimmungen der §§ 12 bis 17 finden auf die Beförderung von Postsendungen keine Anwendung.

In Kraft seit 14.02.2013 bis 31.12.9999
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