Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
Paragraph 18,
Die Bestimmungen der §§ 12 bis 17 finden auf die Beförderung von Postsendungen keine Anwendung. Die Bestimmungen der Paragraphen 12 bis 17 finden auf die Beförderung von Postsendungen keine Anwendung.
In Kraft seit 14.02.2013 bis 31.12.9999
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