Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
Paragraph 11,
Werkverkehr im Sinne des § 10 darf nur mit Werkverkehr im Sinne des Paragraph 10, darf nur mit
1.Ziffer einsKraftfahrzeugen, bei denen im Zulassungsschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung die Verwendungsbestimmung „zur Verwendung für den Werkverkehr bestimmt“ eingetragen ist, oder
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