§ 122a GSVG (weggefallen)

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
§ 122a GSVG (weggefallen) seit 02.07.1993 weggefallen.
In Kraft seit 02.07.1993 bis 31.12.9999
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