§ 122a GSVG (weggefallen)

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.07.1993 bis 31.12.9999
§ 122a GSVG (Anmweggefallen) seit 02.07.1993 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 336/1993)

Stand vor dem 30.06.1993

In Kraft vom 01.07.1990 bis 30.06.1993
§ 122a GSVG (Anmweggefallen) seit 02.07.1993 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 336/1993)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten