Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Unter Versicherungszeiten sind die in den §§ 115 und 117 angeführten Beitragszeiten und die in den §§ 116, 116a, 116b und 117 angeführten Ersatzzeiten zu verstehen.
In Kraft seit 01.08.1996 bis 31.12.9999
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