Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:
1.Ziffer einsdas Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423;das Grenzkontrollgesetz 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 423;
2.Ziffer 2das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 220/1967.das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1967,.
In Kraft seit 01.09.1996 bis 31.12.9999
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