§ 16 GOGNR

GOGNR - Geschäftsordnungsgesetz 1975

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Die Schriftführer haben den Präsidenten bei der Erfüllung seiner Obliegenheiten, insbesondere bei Verlesungen im Nationalrat und bei der Ermittlung der Ergebnisse der Abstimmungen (Stimmenzählungen), zu unterstützen.

In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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