Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Zustellungen in Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit außer Streitsachen sowie im Insolvenzverfahren sind in gleicher Weise wie die Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, und zwar von amtswegen zu bewirken.
In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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