Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes an natürliche oder juristische Personen haben Förderungen nur für natürliche oder juristische Personen vorzusehen, die die Bestimmungen des III. Teiles beachten.
In Kraft seit 01.03.2011 bis 31.12.9999
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