Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Bestimmungen des IV. Teiles gelten für Arbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter/innen im Sinne des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287.
In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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