Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
Paragraph 294,
Veterinärrechtliche Vorschriften werden durch die Bestimmungen des III. Hauptstückes nicht berührt. Veterinärrechtliche Vorschriften werden durch die Bestimmungen des römisch III. Hauptstückes nicht berührt.
In Kraft seit 19.03.1994 bis 31.12.9999
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