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§ 94a GenG (Genossenschaftsgesetz) - JUSLINE Österreich
§ 94a GenG
GenG - Genossenschaftsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
§ 93
tritt am 31. Dezember 1991 außer Kraft.
In Kraft seit 07.12.1991 bis 31.12.2024
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§ 86 GenG (weggefallen)
§ 86a GenG Besondere Bestimmungen für Genossenschaften mit Geschäftsanteilshaftung
§ 87 GenG
§ 88 GenG (weggefallen)
§ 89 GenG (weggefallen)
§ 90 GenG
§ 91 GenG
§ 92 GenG
§ 93 GenG (weggefallen)
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