Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.01.2025
Paragraph 94 a,
§ 93 tritt am 31. Dezember 1991 außer Kraft. Paragraph 93, tritt am 31. Dezember 1991 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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