Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Wenn eine Genossenschaft Unternehmungen betreiben will, zu welchen eine staatliche Bewilligung (Concession) gesetzlich erforderlich ist, bleibt sie zur Erwirkung dieser Bewilligung nach den bestehenden Vorschriften verpflichtet.
In Kraft seit 01.07.1873 bis 31.12.9999
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