Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Auf die Genossenschaften mit Geschäftsanteilshaftung finden die Bestimmungen über Genossenschaften mit beschränkter Haftung mit den Änderungen sinngemäß Anwendung, die sich aus der Beschränkung der Haftung auf den Geschäftsanteil ergeben.
In Kraft seit 29.07.1920 bis 31.12.2024
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