Vertragsbedienstete in folgenden Funktionen sind für die Dauer dieser Funktion unter Entfall der Bezüge außer Dienst zu stellen:
1. | Mitglied der Landesregierung, Direktor des Landesrechnungshofes oder Bildungsdirektorin oder Bildungsdirektor einer Bildungsdirektion; | |||||||||
2. | Bürgermeister, Bürgermeister-Stellvertreter oder Stadtrat der Stadt Salzburg; | |||||||||
3. | Bundespräsident, Mitglied der Bundesregierung, Staatssekretär, Präsident des Rechnungshofes, Präsident des Nationalrates, Obmann eines Klubs des Nationalrates, Mitglied der Volksanwaltschaft; | |||||||||
4. | Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. |
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