§ 127 GBG 1955 (weggefallen)

GBG 1955 - Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 127 GBG 1955 (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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