Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.02.2026
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 68/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2011, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft, soweit in den Absatz 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2011,, außer Kraft.
(2)Absatz 2Die §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.Die Paragraphen 43, Absatz eins und 2 sowie 44 Absatz eins und 2 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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