§ 13a FuGG

FuGG - Steiermärkisches Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2018, LGBl. Nr. 66/2022

In Kraft seit 16.09.2022 bis 31.12.9999
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