Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebührengesetz, LGBl. Nr. 22/1995, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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