Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Wissenschaftsfonds über
1. | Mittel, die ihm der Bund aufgrund einer Finanzierungsvereinbarung nach den Bestimmungen des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG), BGBl. I Nr. 75/2020, bereitstellt, | |||||||||
2. | sonstige Mittel, die ihm der Bund bereitstellt, | |||||||||
3. | Entgelte für die Erbringung von Leistungen an Dritte, | |||||||||
4. | sonstige öffentliche oder private Zuwendungen sowie | |||||||||
5. | sonstige Einnahmen. |
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