§ 7 FSSGG

FSSGG - Flugsicherungsstreckengebührengesetz 1984

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes wird der Bundesminister für Verkehr betraut.

In Kraft seit 01.01.1986 bis 31.12.9999
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