Anl. 2 FSG-PV

FSG-PV - Fahrprüfungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

 

(Anm.: Anlage 2 (vorläufiger Führerschein) ist als PDF dokumentiert.

Z 8 der Novelle BGBl. II Nr. 187/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

„In Anlage 2 wird im letzten Satz der Hinweise das Wort „Berufung“ durch das Wort „Beschwerde“ ersetzt.“.)

In Kraft seit 04.07.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 FSG-PV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 FSG-PV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 FSG-PV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 FSG-PV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 FSG-PV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis FSG-PV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 FSG-PV
Anl. 3 FSG-PV