Anl. 2 FSG-PV

FSG-PV - Fahrprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024

 

(Anm.: Anlage 2 (vorläufiger Führerschein) ist als PDF dokumentiert.

Z 8 der Novelle BGBl. II Nr. 187/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

„In Anlage 2 wird im letzten Satz der Hinweise das Wort „Berufung“ durch das Wort „Beschwerde“ ersetzt.“.)

In Kraft seit 04.07.2015 bis 31.12.9999
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