(Anm.: Anlage 2 (vorläufiger Führerschein) ist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 2 (vorläufiger Führerschein) ist als PDF dokumentiert.
Z 8 der Novelle BGBl. II Nr. 187/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Ziffer 8, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2015, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In Anlage 2 wird im letzten Satz der Hinweise das Wort „Berufung“ durch das Wort „Beschwerde“ ersetzt.“.)
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