Anl. 1 FSG-PV

FSG-PV - Fahrprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024
(Anm.: Anlage 1)

PRÜFUNGSPROTOKOLL

Gemäß FSG § 11 Abs. 7

 

(Anm.: Prüfungsprotokolle als PDF dokumentiert

Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 299/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: In Anlage 1 Prüfungsprotokoll für die Klasse B wird der Wert „8m“ bei der Tiefe der Garage ersetzt durch „min. 6m“.“)

In Kraft seit 10.10.2019 bis 31.12.9999
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