Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.07.2024
Die Gebühr für die Teilnahme an einer Nachschulung beträgt pro Teilnehmer
1.
für eine Gruppensitzung pro Kurseinheit zwischen
33 und 37 Euro
2.
für ein Einzelgespräch pro Kurseinheit zwischen
103 und 115 Euro.
In Kraft seit 09.02.2005 bis 31.12.9999
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