Die Verwaltung und Vertretung des Fonds obliegt dem Bundesminister bzw. der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 43 FreiwG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 43 FreiwG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 43 FreiwG