Anl. 2 FK-V

FK-V - Fachkenntnisnachweis-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

 

Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 2

FÜHREN VON HUBSTAPLERN

Ausbildungsinhalte

Unterrichtseinheiten

1. Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik

4

2. Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern

4

3. Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern

2

4. Betrieb und Wartung von Hubstaplern

3,5

5. Abeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern

4

Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (UE Theorie)

17,5

Frei gestaltbare UE

2

Praktische Übungen

1

GESAMTZAHL UE

20,5

 

In Kraft seit 01.02.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 FK-V


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 FK-V selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 FK-V


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 FK-V


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 FK-V eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis FK-V Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 FK-V
Anl. 3 FK-V