1.Ziffer einsFüllmenge die höchstzulässige Menge an Flüssiggas in einem Flüssiggasbehälter,
2.Ziffer 2Gesamtfüllmenge (Gesamtlagermenge) die Summe der Füllmengen der einzelnen Flüssiggasbehälter.
In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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