Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Diese Verordnung gilt für die Beurteilung der erforderlichen Fachkunde bei der Zulassung von Umweltgutachtern und bei der Aufsicht über Umweltgutachter.
In Kraft seit 21.02.2007 bis 31.12.9999
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