§ 10 EZG Vollziehung

EZG - Einsatzzulagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betraut.

In Kraft seit 30.06.2015 bis 31.12.9999
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