§ 10 EZG Vollziehung

Einsatzzulagengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2015 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betraut.

Stand vor dem 29.06.2015

In Kraft vom 01.07.1992 bis 29.06.2015

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betraut.

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