Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Paragraph 25,
Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, ist anzuwenden. Artikel 34, des Budgetbegleitgesetzes 2001, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2000,, ist anzuwenden.
In Kraft seit 15.08.2003 bis 31.12.9999
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