Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDas Entwicklungshilfegesetz 1974, BGBl. Nr. 474, in der Fassung BGBl. Nr. 579/1989 tritt außer Kraft.Das Entwicklungshilfegesetz 1974, BGBl. Nr. 474, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 579 aus 1989, tritt außer Kraft.
(2)Absatz 2§ 24 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 24, Absatz 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
In Kraft seit 15.06.2018 bis 31.12.9999
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