Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird
Teil A
1. | Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, | |||||||||
2. | Terrorismus, | |||||||||
3. | Menschenhandel, | |||||||||
4. | sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie, | |||||||||
5. | illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen, | |||||||||
6. | illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen, | |||||||||
7. | Korruption, | |||||||||
8. | Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Übereinkommens vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, | |||||||||
9. | Wäsche von Erträgen aus Straftaten, | |||||||||
10. | Geldfälschung, einschließlich der Euro-Fälschung, | |||||||||
11. | Cyberkriminalität, | |||||||||
12. | Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten, | |||||||||
13. | Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt, | |||||||||
14. | vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, | |||||||||
15. | illegaler Handel mit Organen und menschlichem Gewebe, | |||||||||
16. | Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme, | |||||||||
17. | Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, | |||||||||
18. | Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen, | |||||||||
19. | illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenstände, | |||||||||
20. | Betrug, | |||||||||
21. | Erpressung und Schutzgelderpressung, | |||||||||
22. | Nachahmung und Produktpiraterie, | |||||||||
23. | Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit, | |||||||||
24. | Fälschung von Zahlungsmitteln, | |||||||||
25. | illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern, | |||||||||
26. | illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, | |||||||||
27. | Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen, | |||||||||
28. | Vergewaltigung, | |||||||||
29. | Brandstiftung, | |||||||||
30. | Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen, | |||||||||
31. | Flugzeug- und Schiffsentführung, | |||||||||
32. | Sabotage. |
Teil B
1. | Gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise, einschließlich Verstößen gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten und des Gefahrgutrechts, | |||||||||
2. | Warenschmuggel, | |||||||||
3. | Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, | |||||||||
4. | Bedrohungen von Personen und Gewalttaten gegen sie, einschließlich Gewalttätigkeit bei Sportveranstaltungen, | |||||||||
5. | Sachbeschädigung, | |||||||||
6. | Diebstahl, | |||||||||
7. | Straftatbestände, die vom Entscheidungsstaat festgelegt wurden und durch Verpflichtungen abgedeckt sind, die sich aus im Rahmen des EG-Vertrags oder des Titels VI des EU-Vertrags erlassenen Rechtsakten ergeben. |
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